Habilitation und Professur
Habilitation
Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung (facultas legendi) bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (venia legendi), die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.Die Habilitation ist ein weder notwendiger noch hinreichender, aber oft entscheidender Schritt, um auf eine Professur berufen zu werden. Bereits seit vielen Jahren reichen „gleichwertige wissenschaftliche Leistungen“, wenigstens de iure.
Mit der Einführung der Juniorprofessur und der Reform der Professorenbesoldung von C auf W ist die Habilitation im Unterschied zu früher aber nicht mehr die einzige Regelqualifikation für den Beruf des Hochschullehrers. Hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutung gibt es große Unterschiede zwischen den Fächern (Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Habilitation).
Die Habilitation wird erst nach eingehender Beurteilung des Habilitanden und Annahme durch eine gebildete Habilitationskommission an einer Fakultät erteilt. Sie ist die höchste akademische Prüfung, in der herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre nachzuweisen sind. Voraussetzungen sind in der Regel:
-die vorherige Promotion, mit der die Fähigkeit zum eigenständigen Forschen belegt wurde,
-das Vorlegen einer Habilitationsschrift,
-das Vorlegen sonstiger Veröffentlichungen, welche die wissenschaftliche Kompetenz des Kandidaten nachweisen
-Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre. Wenn diese noch fehlt, wie beispielsweise bei hochschulexternen Forschern aus der Industrie, wird sie anhand einer Reihe von Probevorlesungen festgestellt.
In fast allen landesrechtlichen Hochschulgesetzen ist mittlerweile geregelt, dass die Habilitation nicht zu den Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur gehört.
Centrum Litterae kann Sie in Ihrem Vorhaben begleiten und unterstützen, wie Organisation von Fachvorträgen,Tagungen, Rhetorikcoaching für Vorlesungen, Kooperation oder fachlicher Austausch mit anderen Wissenschaftlern. Kontaktvermittlung zu renommierten Forschern und Institutionen oder auch zur gewünschten Fakultät im In- und Ausland.
Professur
In Deutschland und international werden ständig Professorenstellen ausgeschrieben. Centrum Litterae nimmt Bewerbungen für das Amt eines/r Professors/in im Auftrag von internationalen Universitäten und Bildungseinrichtungen entgegen und vermittelt entsprechend ihren Wünschen und Ihrer Qualifikation . In vielen Ländern besteht hoher Bedarf an kompetenten Akademikern für Forschung und Lehre (auch ehrenamtlich) .
Die Berufung und Ernennung zum/zur Professor/in kann zeitnah realisiert werden.
Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden - jede/r Lehrstuhlinhaber/in ist Professor/in, aber nicht umgekehrt.
In Deutschland ist die Bezeichnung „Professor/in“ in § 132a StGB gegen Missbrauch geschützt. Wer unbefugt diese Amtsbezeichnung führt, macht sich danach strafbar. Dabei schützt die Vorschrift ausdrücklich auch ausländische Dienstbezeichnungen.
Übersicht :
Universitätsprofessor/in (Univ.-Prof.)--Professor/in (Prof.)--Außerplanmäßige/r Professor/in (apl. Prof. oder Prof.)
Gemeinsam Berufene/r Professor/in / Sektoral-Professor-- Stiftungsprofessor/in--Honorarprofessor/in (Hon.-Prof.)
Gastprofessor/in-- Vertretungsprofessor/in-- Juniorprofessor/in (Jun.-Prof. oder Prof.)
Professor/in h. c. (lat. honoris causa „ehrenhalber“)
In einem persönlichen Gesprächstermin erläutern wir Ihnen Details zu den einzelnen Ämtern.