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 Doctor honoris causa - Dr.h.c.

Die Bezeichnung "honoris causa" bedeutet "ehrenhalber" und ist kein akademischer Grad.

Die Ehrendoktorwürde erhöht die gesellschaftliche Anerkennung und den Status in der Öffentlichkeit und wird in der Regel an Persönlichkeiten für allgemeine oder unmittelbare Verdienste um die Universität oder die Fakultät verliehen. Neben hochrangigen Wissenschaftlern erfolgt dies auch bei Persönlichkeiten aus politischen Gründen oder sozialem und finanziellem Engagement, wobei ein Bezug zu der betreffenden Hochschule nicht immer gegeben sein muss.

 Zur Verleihung ist keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. Der Geehrte kann anlässlich der Verleihung einen Vortrag halten.
 

Hat eine Person mehrere (mindestens drei) Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung Dr.h.c.mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.

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